Plus Leistungen

Ein Plus für Ihre Gesundheit!

PLUS Leistungen können Wahlleistungen und Therapieangebote sein, die über die allgemeinen Routinebehandlungen hinausgehen.

Unter Umständen gelten auch sie je nach zugrundeliegender Erkrankung auch als „medizinisch notwendige“ Maßnahmen und werden dann unter Umständen als Kosten von den Privaten Krankenversicherern übernommen. Die sonst im Allgemeinen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) bezeichneten Behandlungsmöglichkeiten werden nicht erstattet, können jedoch entscheidend für den Erfolg von Behandlungen chronischer Erkrankungen sein.

PLUS Leistungen bringen ein Plus für Sie bei: 

  • Stärkung des Immunsystens,
  • Aufbau der Zellkraft (Behandlung von Mitochondropathien),
  • Entgiftung des Körpers und damit verbesserte Regulations- und Reparatur-Fähigkeit,
  • alternativen Heilmethoden, deren Wirkung als Erfahrungsheilkunde belegt und anerkannt sind und
    die den Körper schonend in Balance bringen und Regeneration wieder ermöglichen,
  • ausführlichen, umfassende Untersuchungen und persönlicher Betreuung, um die Ursache von Störungen oder Krankheiten finden zu können,
  • für das bewährte Arzt-Patienten-Gespräch, bei dem nicht die Zeit den inhaltlichen Rahmen vorgibt, sondern Ihr Befinden.

Anwendungsbeispiele:

  • Burn Out und akute sowie körperliche und geistge Erschöpfung
  • Multiples Sensibilitäts-Syndrom (MCS) und Unverträglichkeitsstörungen
  • Innere Unruhe bis Hyperaktivitäts-Syndrom (ADS/ADHS)
  • Hormonstörungen
  • Übergewicht mit metabolischem Syndrom
  • Fibromyalgie und chronisch wandernde Schmerzen
  • Depression und Schlafstörungen

Kosten:

Bei üblicher, durch die Diagnose begründeter “medizinischer Notwendigkeit” können diese besonderen Therapieangebote von der betreffenden Privaten Krankenkasse übernommen werden. Dies sollte immer im Einzelfall von der Privaten Krankenkasse vor Behandlungsbeginn von Ihnen erfragt und von der Krankenkasse direkt bestätigt werden.

Zum Beispiel werden leider immer häufiger Beratungen und Behandlungen des Übergewichtes, obwohl es zum Problembereich des Metabolischen Syndroms mit Diabetes- und Bluthochdruckrisiko gehört, nicht mehr von den Privaten Krankenkassen bezahlt. Und auch Erkrankungen verursacht durch Hormonmangelzustände werden immer weniger erstattet.

Maßnahmen der Prävention, Vorsorge und des BestAging sind zu sogenannten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) als Selbstzahlerleistungen für gesetzlich Versicherte und privat Versicherte definiert worden. Weitere Begründungen für Kostenablehnungen werden meist durch Begrifflichkeiten wie “allgemein nicht wissenschaftlich anerkannt (erwiesen, erprobt)” begründet, was in Kostenablehnungsstreitigkeiten sogar vor Gerichten als nicht zulässige Bezeichnungen abgewiesen wurden. Sprechen Sie mit uns über die Erfahrungen der Möglichkeiten einer Erstattung durch Ihre Krankenkasse.

Auch IGEL Leistungen werden in der Rechungsstellung mittels der GOÄ erfasst. Dazu ist die Verwendung von sogenannten Analog-Ziffern notwendig, erlaubt und gefordert.

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individuell maßgeschneiderte Gesundheits-Untersuchungen

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